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Erbschaften und Legate

Generell gibt es zwei Arten, um über Nachlässe zu verfügen: Erbeinsetzung oder Legat (Vermächtnis).
Erbschaft
Begünstigte Personen oder Organisationen können in einem Testament als Erben, allein oder mit anderen (Angehörige, Bekannte, andere gemeinnützige Werke) eingesetzt werden. Sie haben dadurch Anteil an allen Aktiven und Passiven des Nachlasses und nehmen an der administrativen Abwicklung der Erbschaft teil.

Legat
Begünstigte können Sie auch mit einem Vermächtnis bedenken. Diese erhalten dann gemäss Bestimmung im Testament einen bestimmten Betrag, ausgedrückt als fixe Summe, als abgegrenzter Wert (ein bestimmtes Konto mit Wertschriften oder Bargeld) oder eine Sache (Haus, Land, Schmuck, Kunstobjekte, Antiquitäten usw.)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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