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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Patientenfahrdienst der Krebsliga Zürich


Wer ist berechtigt, die Dienstleistung zu nutzen?

Berechtigt sind Krebspatientinnen und Krebspatienten, die im Kanton Zürich wohnhaft sind und deren Gesundheitszustand oder Wohnsituation die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zulässt und die keine Möglichkeit haben, von Angehörigen oder Bekannten transportiert zu werden. Der Fahrdienst kann ausschliesslich für regelmässige medizinische Behandlungen in Anspruch genommen werden. Einzelfahrten kann der Fahrdienst aus Kapazitätsgründen nicht ausführen.


Wie viel kostet der Fahrdienst?

Die Kosten werden zu mehr als 80 Prozent von der Krebsliga Zürich aus Spendengeldern und Mitgliederbeiträgen übernommen. An die effektiven Kosten leisten die Patientinnen und Patienten einen Unkostenbeitrag in Höhe von
  • für eine Fahrstrecke unter 10 km: Fr. 10.-
  • für eine Fahrtstrecke über 10 km: Fr. 20.- 
 

Wohin kann gefahren werden?

Der Fahrdienst steht ausschliesslich zur Verfügung für Therapiefahrten innerhalb des Kantons Zürich:
• Vom Wohnort zum Arzt (für Behandlungen im Zusammenhang mit der Krebserkrankung)
• Vom Wohnort in Spitäler, Kliniken oder Institute (für krankheitsbedingte Therapien)
• Vom Behandlungsort nach Hause

Muss ich mit Wartezeiten rechnen?

Wartezeiten nach erfolgter Behandlung sind manchmal unvermeidbar. Es ist jedoch Gewähr geboten für rechtzeitiges Eintreffen am Therapieort.
 

Ist die Diskretion gewahrt?

Die Fahrten finden in neutralen, nicht gekennzeichneten Personenwagen statt. Um die Kosten im Rahmen zu halten, werden zwei oder drei Patientinnen oder Patienten mit ähnlichen Wegen gleichzeitig gefahren.



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